Zuwendungen an Wissenschaftsrat

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Von Bis Zweck Geber Summe Art
2010-01-01 2010-12-31 den Institutionellen Haushalt des Wissenschaftsrates 2010 gemäß Beschluss der Finanzministerkonferenz vom 03.09.2009 inklusive der Verwaltungskosten für die Exzellenzinitiative BWF 61.643,98 € institutionellen Förderung
2012-01-01 2012-12-31 Beratungsgremium für Bund und Länder in Fragen der inhaltlichen und strukturellen Weiterentwicklung des Hochschulsystems sowie der staatlichen Förderung von Forschungseinrichtungen. Senatorin für Bildung und Wissenschaft 4.846.300,00 € Anteilfinanzierung
2012-01-01 2012-12-31 den Institutionellen Hauhalt des Wissenschaftrates 2012 (nach Artikel 9 des Verwaltungsabkommens über die Einrichtung eines Wissenschaftsrates vom 05.09.1957 in der Fassung ab 01.01.2008) Behörde für Wissenschaft, Forschung und Gleichstellung 67.824,14 € institutionellen Förderung
2013-01-01 2013-12-31 Beratungsgremium für Bund und Länder in Fragen der inhaltlichen und strukturellen Weiterentwicklung des Hochschulsystems sowie der staatlichen Förderung von Forschungseinrichtungen. Senatorin für Bildung und Wissenschaft 5.004.300,00 € Anteilfinanzierung
2013-01-01 2013-12-31 den Institutionellen Hauhalt des Wissenschaftrates 2013 (nach Artikel 9 des Verwaltungsabkommens über die Einrichtung eines Wissenschaftsrates vom 05.09.1957 in der Fassung ab 01.01.2008) Behörde für Wissenschaft, Forschung und Gleichstellung 67.140,67 € institutionellen Förderung
2014-01-01 2014-12-31 den Institutionellen Hauhalt des Wissenschaftrates 2013 (nach Artikel 9 des Verwaltungsabkommens über die Einrichtung eines Wissenschaftsrates vom 05.09.1957 in der Fassung ab 01.01.2008) Behörde für Wissenschaft, Forschung und Gleichstellung 69.077,98 € institutionellen Förderung
2014-01-01 2014-12-31 Personal- und Sachausgaben lt. Haushaltsplan 24 - Die Senatorin für Wissenschaft, Gesundheit und Verbraucherschutz (Bereich Wissenschaft) 2.612.650,00 € Anteilfinanzierung
2015-01-01 2015-12-31 den institutionellen Haushalt des Wissenschaftsrates 2015 (nach Art. 9 des Verwaltungsabkommens über die Errichtung eines Wissenschaftsrates vom 05.09.1957 in der Fassung ab 01.01.2008 werden die persönlichen und sächlichen Ausgaben je zur Hälfte vom Bund und von den Ländern getragen) Behörde für Wissenschaft, Forschung und Gleichstellung 70.408,88 € institutionellen Förderung
2015-01-01 2015-12-31 anteilige Personal- und Sachkosten, Investitionen lt. Haushaltsplan 24 - Die Senatorin für Wissenschaft, Gesundheit und Verbraucherschutz (Bereich Wissenschaft) 5.302.000,00 € Anteilfinanzierung
2016-01-01 2016-12-31 die Verwaltungskosten des Wissenschaftsrates im Zusammenhang mit der Durchführung der Exzellenzinitiative II auf der Grundlage der Verwaltungsvereinbarung zwischen Bund und Ländern gemäß Art. 91 b Abs. 1 Nr. 2 des Grundgesetztes über die Fortsetzung der Exzellenzinitiative des Bundes und der Länder zur Förderung von Wissenschaft und Forschung an deutschen Hochschulen (ExV II) vom 24.06.2009 Behörde für Wissenschaft, Forschung und Gleichstellung 2.227,39 € Projektförderung
2016-01-01 2016-12-31 die Aufgaben gem. Artikel 2 des Verwaltungsabkommens zwischen Bund und Ländern über die Errichtung eines Wissenschaftsrates Behörde für Wissenschaft, Forschung und Gleichstellung 69.871,45 € institutionellen Förderung
2017-01-01 2017-12-31 anteilige Personal- und Sachkosten, Investitionen lt. Haushaltsplan 24 - Die Senatorin für Wissenschaft, Gesundheit und Verbraucherschutz (Bereich Wissenschaft) 26.625,95 €
2017-01-01 2017-12-31 Institutionelle Förderung Wissenschaftsrat 2017 gemäß Artikel 9 desVerwaltungsabkommens von Bund und Ländern Behörde für Wissenschaft, Forschung und Gleichstellung 71.282,15 € institutionellen Förderung
18.271.352,59 €